Von einer Solidarhaftung spricht man, wenn mehrere Personen für eine Forderung eines Gläubigers (z.B. Bank) zur ungeteilten Hand haften. Dabei kann der Gläubiger frei wählen, von wem er die Erfüllung zur Gänze zurückverlangt. Der Gläubiger kann die Schuld beispielsweise von einem einzigen oder auch allen verlangen. Solidarhaftungen werden oft bei Bürgschaften (Haftungsübernahme) vertraglich festgelegt oder haftet man beispielsweise bei der Grundsteuer als Eigentümer in einer Eigentümerpartnerschaft solidarisch. Wird eine Wohnung an mehrere Personen vermietet, haften diese auch solidarisch für die zu zahlende Miete und die Betriebskosten.