Der Vorvertrag ist eine Vereinbarung und wird abgeschlossen, wenn dem Hauptvertrag noch rechtliche oder andere Hindernisse im Wege stehen. Der Vorvertrag ist nicht gebührenpflichtig, löst keine Grunderwerbsteuer aus und ermöglicht eine rechtliche Regelung für den späteren Hauptvertrag. Im Vorvertrag wird genau geregelt, wann der Hauptvertrag zustande kommen muss. Kommt dieser nicht zustande, muss binnen Jahresfrist auf Abschluss des Hauptvertrages geklagt werden ansonsten erlischt das Recht.