Im Mietrechtsgesetz (MRG) findet man im Paragraph 15a die unterschiedlichen Wohnungskategorien. Von der Kategorie A spricht man, wenn:
- Die Wohnung sich in brauchbarem Zustand befindet
- Mindestens 30m² Wohnfläche
- Wohnung muss aus einem Vorraum, einem Zimmer, Küche oder Kochnische, WC, einer zeitgemäßen Badegelegenheit bestehen
- Wärmeversorgungsanlage, Etagenheizung oder gleichwertige stationäre Heizung müssen vorhanden sein
- Wohnung muss über eine Warmwasseraufbereitung verfügen
Wenn sämtliche Parameter erfüllt sind, spricht man von einer Wohnung in der Kategorie A.