Im Mietrechtsgesetz (MRG) findet man im Paragraph 15a die unterschiedlichen Wohnungskategorien. Von der Kategorie A spricht man, wenn:

  • Die Wohnung sich in brauchbarem Zustand befindet
  • Mindestens 30m² Wohnfläche
  • Wohnung muss aus einem Vorraum, einem Zimmer, Küche oder Kochnische, WC, einer zeitgemäßen Badegelegenheit bestehen
  • Wärmeversorgungsanlage, Etagenheizung oder gleichwertige stationäre Heizung müssen vorhanden sein
  • Wohnung muss über eine Warmwasseraufbereitung verfügen 

Wenn sämtliche Parameter erfüllt sind, spricht man von einer Wohnung in der Kategorie A