Im Mietrechtsgesetz (MRG) findet man im Paragraph 15a die unterschiedlichen Wohnungskategorien. Von der Kategorie C spricht man, wenn:
- Die Wohnung sich in brauchbarem Zustand befindet
- Wohnung muss über eine Wasserentnahmestelle und ein WC verfügen
Wenn sämtliche Parameter erfüllt sind, spricht man von einer Wohnung in der Kategorie C.