Im Mietrechtsgesetz (MRG) findet man im Paragraph 15a die unterschiedlichen Wohnungskategorien. Von der Kategorie C spricht man, wenn:

  • Die Wohnung sich in brauchbarem Zustand befindet
  • Wohnung muss über eine Wasserentnahmestelle und ein WC verfügen

Wenn sämtliche Parameter erfüllt sind, spricht man von einer Wohnung in der Kategorie C