Im Mietrechtsgesetz (MRG) findet man im Paragraph 15a die unterschiedlichen Wohnungskategorien. Von der Kategorie D spricht man, wenn:

  • Die Wohnung verfügt über keine Wasserentnahmestelle und kein WC bzw. diese Einrichtungen nicht brauchbar sind

Wenn sämtliche Parameter erfüllt sind, spricht man von einer Wohnung in der Kategorie D