Für die Parifizierung benötigt man ein Nutzwertgutachten zur anteilsmäßigen Begründung von Wohnungseigentum im Grundbuch. Der im Nutzwertgutachten ermittelte Nutzwert, zeigt das Verhältnis eines Wohnungseigentumsobjektes zu anderen Wohnungseigentumsobjekten der Liegenschaft im Grundbuch. Die Nutzfläche des Objekts wird mit Zu- und Abschlägen bewertet. Eigenschaften wie die Lage innerhalb des Stockwerkes oder die Grundrissgestaltung im Vergleich zu den anderen Objekten des Hauses spielen dabei eine Rolle. Die Parifizierung hat beispielsweise große Bedeutung bei der nachträglichen Wohnraumbeschaffung eines ausgebauten Dachgeschoßes.