Als Einantwortung bezeichnet man die gerichtliche Übergabe der Verlassenschaft an den ausgewiesenen Erben durch Gerichtsbeschluss (Einantwortungsurkunde). Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird der Einantwortungsbeschluss ausgestellt. In diesem Beschluss wird festgehalten, wer zu welchem Anteil Erbe ist.