Die Ablöse ist eine einmalige Zahlung, die der Mieter im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss an den Vormieter oder an den Vermieter zu tätigen hat. Oft werden Küchen oder Einrichtungsgegenstände gegen ein vereinbartes Entgelt abgelöst. Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetztes (MRG) gilt ein Ablöseverbot.