Als Einverleibung (Eintragung oder Intabulation) bezeichnet man eine bestimmte Form grundbücherlicher Eintragungen. Einverleibt im Grundbuch wird z.B. das Eigentumsrecht, ein Pfandrecht, eine Dienstbarkeit (Servitut). Auch die Löschung, z.B. eines Pfandrechts oder einer Dienstbarkeit (Servitut), wird Einverleibung genannt.