Das Wohnrecht ist eine Dienstbarkeit und wird im Lastenblatt (C-Blatt) im Grundbuch eingetragen. Das Wohnrecht räumt dem Berechtigten das Recht ein, in dem Eigentum eines anderen auf Lebenszeit zu wohnen. Das Wohnrecht kann als Gebrauchsrecht oder als Fruchtgenussrecht ausgestaltet werden. Beim Gebrauchsrecht darf der Berechtigte die Immobilie bewohnen. Beim Fruchtgenußrecht darf der Berechtigte die Immobilie bewohnen und vermieten.