Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung seitens des Mieters an den Vermieter. Nachweislich angerichtete Beschädigungen, welche über die normale Abnützung hinausgehen, können bei Nichtbezahlung des Mieters, bei Beendigung des Mietverhältnisses von der Kaution abgezogen werden. Ein Vermieter kann bis zu 6 Bruttomonatsmieten zu Beginn des Mietverhältnisses vom Mieter verlangen. Der Vermieter muss die hinterlegte Kaution zinsbringend veranlagen

Die Kaution ist vertraglich zu vereinbaren und ist, wenn nichts vereinbart wurde nicht verpflichtend zu zahlen. Der Vermieter kann aber auch nachträglich eine Kaution verlangen.

Arten von Kautionen:

Sparbuch: Das Sparbuch ist die gängigste Form in Österreich, eine Kaution zu hinterlegen. 

Barkaution: Das Bargeld wird in der Regel bei der Übergabe dem Vermieter ausgehändigt. 

Bankgarantie: Dabei wird ein Fixbetrag vereinbart, bei dem sich die Bank dazu verpflichtet auf Verlangen des Vermieters die Kaution auszubezahlen.