Die Abwicklung einer Immobilientransaktion durch einen Treuhänder in Österreich (Rechtsanwalt oder Notar) bedeutet, dass der Kaufpreis nicht direkt auf das Konto des Verkäufers bezahlt wird, sondern auf ein speziell für diesen Kaufvertrag eröffnetes Treuhandkonto bei der Treuhandbank zu überweisen ist.

Der Treuhänder übernimmt die Treuhandschaft für den Kaufpreis (haftet für das Geld) und transferiert diesen erst bei Vorliegen bestimmter, im Vorhinein vereinbarter Bedingungen (z.B. Einverleibung des Eigentumsrechtes) auf das Konto des Verkäufers.