Kauft oder mietet man eine Immobilie und es stellt sich nach einiger Zeit heraus, dass ein grober versteckter Mangel die Wohnqualität bzw. den Wert der Immobilie negativ beeinflusst, welcher nicht sofort erkennbar war, dann hat man die Möglichkeit Ansprüche für Wiedergutmachung zu stellen. Beim Eigentum hängen diese von der Immobilie und den Gewährleistungsfrist ab. Als Mieter kann man unter Umständen eine Mietzinsminderung geltend machen bzw. vom Vermieter verlangen, dass der Mangel behoben wird.