Unter Sittenwidrigkeit werden Vorschriften bezeichnet, die gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen und unwirksam sind. Beispielsweise ist ein Wucher sittenwidrig. Durch eine unwirksame Klausel wird jedoch nicht der gesamte Vertrag nichtig sondern es wird die einzelne Regelung entfernt, der Rest bleibt bestehen. Deshalb wird in Verträgen, speziell in AGB’s die „Salvatorische Klausel“ eingefügt.