Bei Gefahr in Verzug, sprich besonders dringenden Arbeiten, wie beispielsweise bei der Gefahr herabstützender Dachteile oder defekter Gasleitungen kann eine schnelle Entscheidung bei Gericht erwirkt werden. Dabei spricht man von der einstweiligen Verfügung. Eine einstweilige Verfügung kann von jedem Mieter beantragt werden.