Eine Nichtbezahlung der Miete liegt vor, wenn der Mieter trotz Mahnung mindestens 8 Tage im Rückstand mit dem Mietzins ist. Bezahlt der Mieter die Miete bis zum Ende der Gerichtsverhandlung in erster Instanz, dann ist eine Kündigung abzuweisen. Der Mieter muss aber die Verfahrenskosten bezahlen.