Die Wohnnutzfläche kann mit Hilfe der Grundrisspläne ermittelt werden, und zwar werden die Wohnnutzflächen der einzelnen Räume addiert. Wenn Kaufverträge von Eigentumswohnungen oder Mietverträge zur Verfügung stehen, so kann die Wohnnutzfläche meistens aus diesen entnommen werden. Auch in Nutzwertgutachten ist die Wohnnutzfläche für jede einzelne Wohnung ausgewiesen. 

Nicht zur Wohnnutzfläche gehören die Netto Grundflächen von:

  • Geschäftsräumen und gewerblich genutzten Räumen
  • Wirtschaftsräumen wie Futterküchen, Vorratsräumen, Backstuben, Räucherkammern, Ställe, Scheunen, Abstellräume, und ähnliche Räume
  • Keller, Waschküche, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Dachböden, Trockenräume, Schuppen, Garagen usw.