Ein Grundstück gilt als voll aufgeschlossen wenn:

  • Die Zufahrt auf befestigter Straße möglich ist
  • Ein eventuell vorgeschriebener Gehsteig fertig gestellt ist
  • Wasserversorgung, Stromversorgung, eventuell Gasversorgung und Fernheizungsversorgung gesichert sind
  • Ein Kanalanschluss vorhanden ist
  • Der Anliegerbeitrag zur Gänze entrichtet ist
  • Bei Bedarf die Kommunikationsleitungen wie Telefon, Kabelfernsehen usw. vorhanden sind