Ein Grundstück gilt als voll aufgeschlossen wenn:
- Die Zufahrt auf befestigter Straße möglich ist
- Ein eventuell vorgeschriebener Gehsteig fertig gestellt ist
- Wasserversorgung, Stromversorgung, eventuell Gasversorgung und Fernheizungsversorgung gesichert sind
- Ein Kanalanschluss vorhanden ist
- Der Anliegerbeitrag zur Gänze entrichtet ist
- Bei Bedarf die Kommunikationsleitungen wie Telefon, Kabelfernsehen usw. vorhanden sind