Als Vorbauten gelten beispielsweise Erker, Portale, Schaufenster, Balkone, Terrassen Vordächer aber auch Kellermauern und Grundmauern unter dem Erdboden. Mit bestimmten Bauten bzw. Bauteilen darf über die Baufluchtlinie des Bebauungsplans bis zu einem bestimmten Maß vorgerückt werden.