Der Neubau, Zubau und Umbau von einem Gebäude darf nur auf einem Grundstück erfolgen, für das eine Baubewilligung bzw. eine Bauplatzerklärung erteilt wurde. Es sollen nur Grundstücke einer Bebauung zugeführt werden, welche bestimmte tatsächliche und rechtliche Eigenschaften besitzen. Ein Bauplatz muss eine solche Gestalt und Größe aufweisen, dass darauf ein Gebäude errichtet werden kann, welches den Anforderungen der Bauordnung entspricht. Es muss unmittelbar an eine öffentliche Straße grenzen oder eine grundbücherlich sichergestellte Verbindung zum öffentlichen Straßennetz aufweisen. Zum Bauplatz zählen auch jene Flächen, die mit einem Gebäude eine Einheit bilden und dessen dienen, z.B. Vorgärten, Kinderspielplätze, Seitenabstände usw..