Das Gebäude wird allseits freistehend, mit einem bestimmten Mindestabstand von den seitlichen Grenzen und der hinteren Grenze des Bauplatzes, errichtet. Das freistehende Objekt umfasst ein Grundstück bzw. eine Hausnummer.
Das Gebäude wird allseits freistehend, mit einem bestimmten Mindestabstand von den seitlichen Grenzen und der hinteren Grenze des Bauplatzes, errichtet. Das freistehende Objekt umfasst ein Grundstück bzw. eine Hausnummer.