Im vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft aufgrund der Altlastenatlas-VO im Bundesgesetzblatt kundgemachten Altlastenatlas kann überprüft werden, ob die zu begutachtende Liegenschaft darin als Altlast ausgewiesen ist. Der Altlastenatlas kann hier online abgefragt werden.