Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetztes tritt bei Geschäftsraumhauptmieten unter bestimmten Voraussetzungen, ohne dass die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist, ein Übergang der Hauptmiet- oder Nutzungsrechte auf die das Unternehmen fortführende Person oder Gesellschaft ein.
Änderungen auf der Mieterseite sind:
- Veräußerung eines in den Geschäftsräumlichkeiten betriebenen Unternehmens
- Machtwechsel bei Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, die in den Geschäftsräumlichkeiten betrieben werden
- Verpachtung eines in den Geschäftsräumlichkeiten betriebenen Unternehmens
- Tod des Hauptmieters