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Sie tendieren zum Wohnungsverkauf? Wo startet man beim Verkauf einer Wohnung? Was ist alles zu beachten und wie kann man eine Wohnung schnell und zum höchsten Preis verkaufen? Wir haben für Sie die wichtigsten Profi-Tipps zusammengefasst.


1. Wie verkaufe ich meine Eigentumswohnung

Immobilienbesitzer sind oft der Meinung, dass der Wohnungsverkauf einfach und unkompliziert vonstatten geht. In den Medien bekommt man nichts anderes mehr zu hören, als dass die Nachfrage nach Immobilien explodiert. Doch ganz so einfach wie es sich vielleicht mancher vorstellt, ist der Wohnungsverkauf in der Praxis leider nicht. Kaufinteressenten haben oft sehr tiefgründige Fragen, wie zum Beispiel zum Rücklagenstand, Sanierungsvorausschauen oder wie detailliert Nutzungsvereinbarungen unter den Wohnungseigentümern geregelt sind. Dabei kommt es oft vor, dass Interessenten mit gewissen Vereinbarungen, welche vor Jahren getroffen wurden nicht einverstanden sind oder sich nicht mit bereits abgestimmten Projekten der Eigentümergemeinschaft anfreunden können.


2. Zielgruppenanalyse für  mein Angebot

Im Vorfeld sollte man sich überlegen, welche Personen für den Kauf der Immobilie in Frage kommen. Einem Interessenten sollte man immer ehrlich gegenüber sein (Nachbarn, Lärm, Mängel usw.). Hat man erst eine genaue Zielgruppenanalyse erstellt, fällt das Marketing auch viel effizienter aus. Es ist statistisch erwiesen, dass Personen über 50 Jahre beim Wohnungskauf mehr in den Printmedien nach Immobilien Ihre Fühler ausstrecken. Jüngeres Publikum erreicht man hingegen online und über die sozialen Medien. Außerdem ist es ganz wichtig dem Interessenten die monatlichen aufgeschlüsselten Betriebskosten, welche in der Regel von der Hausverwaltung vorgeschrieben werden, vorzulegen. Dabei bekommt ein Interessent schnell einen Überblick über die laufenden Kosten, die bei einem Kauf auf ihn zukommen und kann diese in die Finanzierung bzw. zu den monatlichen Fixkosten hinzuaddieren.


3. Verkaufspreis herausfinden

Bevor wir Ihnen zahlreiche Tipps geben, empfehlen wir Ihnen unbedingt einen Experten aufzusuchen, der den exakten Marktwert der Immobilie für den Wohnungsverkauf ermittelt. Um den richtigen Preis zu errechnen spielen viele Faktoren, wie etwa das Baujahr, der Grundriss, die Ausstattung, der Zustand, die Etage, die Ausrichtung usw. eine wesentliche Rolle. Außerdem haben Immobilienprofis die Möglichkeit tatsächliche Verkaufspreise in der Umgebung auszuheben, um die Eigentumswohnung im Vergleichswertverfahren mit Zu- und Abschlägen korrekt zu bewerten.


4. Aufrechte Bestandsverhältnisse

Entschließt man sich seine Eigentumswohnung zu veräußern, besteht aber noch ein aufrechtes oder gar ein unbefristetes Mietverhältnis mit einem Mieter, dann sollte dies unbedingt vor dem Immobilienverkauf geklärt werden. Ein aufrechtes Bestandsverhältnis ist eine Last und hat enorme Auswirkungen auf den Kaufpreis. Auch der Käuferkreis wird sehr eingeschränkt, sollte die Wohnung an ein Mietverhältnis mit einem Dritten gebunden sein. Es macht auch wenig Sinn diese Information für sich zu behalten, da der Kauf später rechtlich problemlos rückabgewickelt werden kann. Ein aufrechtes Bestandsverhältnis ist eine Last und vermindert den Wert der Immobilie!


5. Wohnung vor dem Verkauf aufmöbeln Ja/Nein

Diese Frage ist ganz individuell zu betrachten. Beim Wohnungsverkauf spielen Emotionen eine sehr große Rolle. Kleinere Schönheitsreparaturen wie Wohnung ausmalen, Steckdosen montieren und gegebenenfalls austauschen, Parkettböden abschleifen und einölen etc. sind bei einem Verkauf stets ratsam. Auf keinen Fall dürfen Mängel vertuschen. Bevor man kleinere Sanierungen/Reparaturen in Angriff nimmt, sollte man vorab die Kosten durchkalkulieren und dann abwägen, ob es auch wirtschaftlich Sinn macht.


6. Wohnungsverkauf mit wirkaufendeineimmo

Mit oder ohne Makler, diese Frage stellt sich bei uns gar nicht, denn viele Verkäufer wollen sich die Provision sparen und haben oft nicht die Lust und Zeit, monatelang auf den richtigen Käufer zu warten. Deshalb haben wir es uns zum Ziel gesetzt, Verkäufe innerhalb weniger Tage vollkommen provisionsfrei für den Verkäufer abzuschließen. Wir leben Immobilien und haben Spaß daran, unseren Kunden einen Top Service zu liefern.


Fragen und Antworten

Wann ist der Verkauf meiner Eigentumswohnung steuerfrei?

Der Verkauf ist dann steuerfrei, wenn man durchgehend in den letzten zwei Jahren in der Wohnung gelebt hat und dort auch seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat. Die zweite Variante nennt sich die fünf aus zehn Regelung: Wenn man in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre durchgehend in der Wohnung gelebt hat und auch dort seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat, dann ist ein Verkauf ebenfalls steuerfrei. Alle Informationen zu den Steuern beim Verkauf einer Eigentumswohnung finden Sie hier

Was passiert mit den angesparten Rücklagen beim Wohnungsverkauf?

Der neue Eigentümer übernimmt beim Erwerb der Wohnung auch die angesparten Rücklagen. Befinden sich zum Zeitpunkt des Verkaufs wenig bis gar keine Ersparnisse auf dem Rücklagenkonto der Eigentümergemeinschaft, kann sich das negativ auf den Verkaufspreis auswirken.


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