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Sie möchten ein Grundstück verkaufen? Bevor man mit dem Verkauf beginnt, sollte man sich vorab mit der Immobilienertragsteuer (ImmoEST) auseinandersetzen. Diese wurde nämlich 2016 erneuert und kann einige Tücken beim Grundstücksverkauf darstellen. Hier erfahren Sie, welche Steuersätze beim Verkauf von unbebauten Grundstücken in Österreich zur Anwendung kommen. 


Grundstück verkaufen – Immobilienertragsteuer

Die Immobilienertragsteuer umfasst nur entgeltliche Erwerbs- und Veräußerungsvorgänge deshalb ist bei Schenkungen und Erbschaften grundsätzlich keine Immobilienertragsteuer fällig.

In Österreich wurde die Spekulationsfrist abgeschafft und seit dem 01.04.2012 unterliegen sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken der Einkommensteuerpflicht.

Bevor man sich mit den einzelnen Steuersätzen im Detail befasst, ist zu unterscheiden zwischen

  • „Neu-Grundstücke“ 
  • „Alt-Grundstücke“ 

Hinsichtlich der Steuern sind beim Grundstücksverkauf mehrere wichtige Stichtage zu beachten:

Ein Grundstück, welches nach dem 31.03.2002 angeschafft wurde bezeichnet man als „Neu-Grundstück“.

Grundstücke vor dem 01.04.2002 gelten als „Alt-Grundstücke“.

Alt-Grundstücke werden mit einem effektiven Steuersatz von 4,2% des Verkaufserlöses besteuert. Zudem muss darauf geachtet werden, wann die Umwidmung in Bauland vollzogen wurde. Wurde das Grundstück nämlich vor dem 31.12.1987 angeschafft und umgewidmet, beträgt die effektive Steuerbelastung 4,2% vom Verkaufserlös.

Bei Umwidmungen nach dem 31.12.1987 und war man zu diesem Zeitpunkt bereits Eigentümer, liegt die effektive Steuerbelastung bei 18% des Verkaufserlöses.

„Neu Grundstücke“, welche nach dem 31.03.2002 angeschafft wurden, werden mit einem effektiven Steuersatz von 30% der auf den Veräußerungsgewinn berechnet wird, besteuert. Der Zeitpunkt der Umwidmung spielt bei „Neu Grundstücken“ keine Rolle.


Unterschied zwischen Verkaufsgewinn und Verkaufserlös

Der Verkaufsgewinn ist die Differenz des Verkaufserlöses zu den damaligen entgeltlichen Anschaffungskosten.

Der Verkaufserlös ist die Gesamtsumme, die man für den Verkauf des unbebauten Grundstücks bekommt.


Fragen und Antworten

Was passiert bei einer Enteignung?

Bei einer Enteignung bleibt die Veräußerung von der Steuer befreit.

Was passiert bei Tauschvorgängen?

Tauschvorgänge von Grundstücken, beispielsweise bei Zusammenlegungen oder Flurbereinigungsverfahren sind steuerfrei. Die besteuerungsrelevanten Daten der getauschten Grundstücke müssen fortgeführt werden.

Was passiert bei einer Erbschaft oder Schenkung?

Die Immobilienertragsteuer umfasst nur entgeltliche Veräußerungsvorgänge und deshalb sind bei Erbschaften oder Schenkungen keine Immobilienertragsteuer zu bezahlen. 


Sie möchten Ihr Grundstück verkaufen? Gerne können Sie uns jederzeit kontaktieren.