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Sie erben bald eine Wohnung oder haben bereits eine Wohnung geerbt? Hinterbliebenen, die eine Wohnung erben, haben einiges zu tun. Sie müssen Formalitäten klären und wichtige Entscheidungen treffen, was mit der geerbten Wohnung passieren soll. Oft müssen beim Wohnung Erben Geschwister ausbezahlt werden, da Pflichterben auch einen Anspruch auf die Eigentumswohnung haben. Welche Steuern fallen bei einer Erbschaft einer Wohnung an und muss eine Immobilienertragsteuer beim Weiterverkauf der geerbten Wohnung entrichtet werden? Hier erfahren Sie alle Informationen, die Sie beim Wohnung Erben wissen müssen.


Pflichtteilsberechtigte Personen beim Wohnung Erben

Seit dem 1. Jänner 2017 wurde das Erbrecht in Österreich neu reformiert. Der Pflichtteil ist ein Mindestanteil, den nahestehende Personen vom Verstorbenen bekommen müssen, auch wenn diese Personen nicht im Testament erscheinen. Dieser Mindestanteil ist die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Nach dem Verlassenschaftsverfahren muss ein Einantwortungsbeschluss aufgestellt werden, welcher besagt, wer zu welcher Erbquote erbt. Seit der Reformierung im Jänner 2017 sind nur mehr folgende Personen pflichtteilsberechtigte Erben:

  • Ehegatte
  • Nachkommen – Kinder des Verstorbenen (sind diese bereits selbst verstorben, dann die Enkel und so weiter)
  • Eingetragene Partner

Der Pflichtteil kann erst ein Jahr nach dem Tod des Erblassers eingefordert werden und muss von den Erben in Geld geleistet werden.


Lebenspartner dürfen vorerst 1 Jahr nach dem Tod des Erblassers in der Wohnung wohnen, wenn:

  • Das Paar bis zum Tod des Verstorbenen zumindest in den letzten 3 Jahren zusammengelebt hat
  • Der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes nicht verheiratet war und auch nicht in einer eingetragenen Partnerschaft gelebt hat

Wurde bereits ein grundbücherliches lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen, so kann der Lebensgefährte bis zu seinem Tod in der Wohnung unentgeltlich wohnen. Hat der Verstorbene den Lebensgefährten mit diesem Recht in seinem Testament bedacht, dann muss das Wohnrecht innerhalb eines Jahres nach der Einantwortung des neuen Besitzers beantragt werden.


Steuern beim Wohnung Erben

Seit Jänner 2016 gelten bei Erbschaften von Immobilien bei der Ermittlung der Grunderwerbsteuer in Österreich neue Stufentarife. Die Grunderwerbsteuer wird von einem Anwalt oder Notar an das Finanzamt ausgewiesen. Dabei kann der Grundstückswert (=Definition für Eigentumswohnung), welcher bei unentgeltlichen Erwerbsvorgängen immer als Bemessungsgrundlage dient, auf 3 Arten ermittelt werden:

  • Pauschalwertmodell: (Faktoren zur Ermittlung des Grundstückswertes: Grundfläche, Bodenwert, Hochrechnungsfaktor, Nutzfläche, Bruttogrundrissfläche, Baukostenfaktor)
  • Geeigneter Immobilienpreisspiegel: (Tabelle der Immobiliendurchschnittspreise der Statistik Austria)
  • Nachweisung des geringeren gemeinen Wertes des Grundstücks (Wohnung): Schätzgutachten, Kaufpreis bei nicht lang zurückliegendem Kauf, Preise von Vergleichsobjekten, bei einem Hypothekarkredit der dem Kredit zugrunde gelegte Wert

Die Grunderwerbsteuer neu wird anhand des Wertes der Immobilie berechnet und sieht folgende Steuersätze vor:

Grundstückswert (Wert der Wohnung) Steuersatz
Bis € 250.000,- 0,5 Prozent
Bis € 400.000,-  2,0 Prozent
Ab € 400.000,-   3,5 Prozent

 

Der Stufentarif wird, je nach Grundstückswert (Wert der Wohnung) von 0,5 Prozent bis 3,5 Prozent hochgerechnet.


Zum besseren Verständnis ein Beispiel:

Sie erben die 4 Zimmer-Wohnung von Ihrer Mutter. Ein Gutachter erstellt ein Wertgutachten und ermittelt einen Wert von € 450.000,-.

Anteilig 0,5% von 250.000,-  € 1.250,-
Anteilig 2,0% von 150.000,- € 3.000,-
Anteilig 3,5% von  50.000,-   € 1.750,-
Zu bezahlende Grunderwerbsteuer € 6.000,-

 

Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer beim Wohnung Erben muss vom neuen Eigentümer die Eintragung in das Grundbuch bezahlt werden. Die Eintragung in das Grundbuch beträgt in Österreich 1,1% vom Verkehrswert der Immobilie.


Wohnung erben Geschwister auszahlen

Oft herrscht unter Geschwistern beim Wohnung Erben in Österreich Uneinigkeit, was mit der Eigentumswohnung passieren soll. Aus emotionaler Sicht möchten viele die Wohnung nicht verkaufen und lieber vermieten oder selbst beziehen. Beim Wohnung Erben kann jeder Erbe über seinen Erbanteil selbst bestimmen. Oft wird beschlossen, die Wohnung zu verkaufen, da ein Geschwisteranteil die anderen Erben nicht ausbezahlen kann.

Um einem solchen Konflikt im Voraus aus dem Weg zu gehen, ist es ratsam ein Testament bei einem Notar aufzusetzen, in dem alles genau geregelt ist.


Fragen & Antworten

Was passiert beim Erben mit den Lasten im Grundbuch?

Der Erbfolger übernimmt bei antreten des Erbes das Eigentum, Forderungen sowie die Schulden, die der Erblasser hinterlassen hat. D.h er übernimmt auch die Lasten, welche im Grundbuch aufgelistet sind.

Was ist ein Verlassenschaftsverfahren?

Im Verlassenschaftsverfahren wird die Verlassenschaft an die Erben übergeben. Dieses dient dazu, die Rechte Minderjähriger zu sichern und den letzten Willen des Erblassers zu wahren.

Muss ich Immobilienertragsteuer bezahlen, wenn ich die geerbte Wohnung weiter verkaufe?

Der Verkauf einer Erbschaft unterliegt der Immobilienertragsteuer. Dabei ist von einem Steuerberater zu überprüfen, ob ein sogenannter „Altfall“ vorliegt, bei dem die Steuer in der Regel geringer ausfallen würde. Ansonsten müssen 30% Steuern vom Veräußerungsgewinn bezahlt werden. Dabei sind die Anschaffungskosten des letzten entgeltlichen Erwerbs und die Differenz des erzielten Verkaufspreises heranzuziehen und mit einem effektiven Steuersatz von 30% zu besteuern. Alle Informationen zu den Steuern beim Wohnungsverkauf und unter welchen Voraussetzungen ein Verkauf steuerfrei ist, finden Sie hier.

Was ist das gesetzliche Erbrecht?

Der gesetzliche Erbrecht regelt die gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge gilt, wenn die Erben die Erbschaft nicht antreten möchten oder der Verstorbene kein gültiges Testament über sein Vermögen hinterlassen hat.

Was ist zu beachten bei unentgeltlichen Übertragungen zu Lebzeiten wie Schenkungen?

Die Wohnung kann zu Lebzeiten an die Nachkommen verschenkt werden. Für die Vermögensübertragung fällt keine Steuer (Erbschafts- oder Schenkungssteuer) an. Es muss die Grunderwerbsteuer entrichtet werden.