Sie wollen in unmittelbarer Nähe der Grundgrenzen bauen und kennen den Grenzverlauf nicht? Sie besitzen ein Grundstück und möchten es ausmessen lassen? Macht Ihr Nachbar Probleme und Sie sind sich über den den genauen Verlauf der Grundstücksgrenzen unsicher? Oft stimmt der örtliche Grenzverlauf mit den Zäunen der Grundstücke nicht überein und sollte deshalb überprüft werden. Das Grundstück vermessen und die Grenzverhandlung schaffen hierbei Rechtssicherheit für den Eigentümer und die Nachbesitzer. Hier erfahren Sie, weshalb ein Grundstück vermessen in mehrerer Hinsicht Sinn macht.


Grenzkataster/Grundsteuerkataster

Der Grenzkataster ist vereinfacht ausgedrückt der moderne Grundsteuerkataster. Der Grundsteuerkataster diente damals zur Grundlage der Berechnung der Grundsteuer in Österreich. Durch die Änderung der Steuergrenzen ging diese Funktion mehr oder weniger verloren und die Eintragung der Grenzen in den Grundsteuerkataster sind nicht verpflichtend. Damals wurden oft unbemerkt Grenzveränderungen vorgenommen und es entstanden Bautätigkeiten, welche nirgendwo in amtlichen Plänen dokumentiert wurden.

Wird ein Grundstück nicht in den Grenzkataster einverleibt, dann können in Österreich Ersitzungen stattfinden. Dabei kann ein Grundeigentümer unter gewissen Umständen nach mehr als 30 Jahren einen Anspruch auf Flächen des Nachbargrundstücks rechtlich geltend machen.

Aufgrund dessen ist es wichtig ein Grundstück vermessen zu lassen und in den Grenzkataster einzutragen. Dieser ist das Nachfolgemodell des Grundsteuerkatasters und dient dem verbindlichen Nachweis der Grundstücksgrenzen. Die eingetragenen Grenzpunkte der im Grenzkataster befindlichen Grundstücke werden durch Koordinaten (in cm angegeben) genau festgelegt. Somit ist eine exakte Rückübertragung durch das Vermessungsamt oder durch Vermessungsbefugte jederzeit möglich. Ersitzungen von Teilen von im Grenzkataster eingetragenen Grundstücken oder Grenzstreitigkeiten sind dabei ausgeschlossen. Der Grenzkataster garantiert höchste Rechtssicherheit!


 

grenzkataster

 

Grenzkataster im Grundbuch eintragen: Auf die im A1-Blatt im Grundbuch angeführte Flächengröße kann man grundsätzlich nicht vertrauen, außer vor dem betreffenden Grundstück steht mit „G“ der Hinweis auf die Aufnahme des Grundstückes in den Grenzkataster. Befindet sich neben der BA (Nutzung) ein Stern (*), bedeutet dies nur, dass die Fläche dieses Grundstücks auf Grund von numerischen Angaben (Koordinaten, Messzahlen) berechnet wurde.


Grenzstreitigkeiten Grundstück

Der Zaun stimmt in einigen Fällen mit dem Grenzverlauf nicht überein und dies kann leider oft zu Grenzstreitigkeiten führen. Um diese Streitigkeiten zu schlichten, sollte man die Grundstücke von einem Vermessungstechniker überprüfen lassen. Dieser rekonstruiert mit vorhandenen Unterlagen aus dem Archiv des Vermessungsamtes die Grenzen und überträgt auf Basis jener Unterlagen die Grenzen wieder in die Natur.

Sind jedoch Grundstücksgrenzen in der Natur unklar, strittig oder sind die Grenzen komplett verloren gegangen, müssen unter Mitwirkung der Grundstückseigentümer und unter Berücksichtigung von Unterlagen (z.B. Urkunden, Katastralmappe usw.) die Grenzen im Zuge der Grenzverhandlung geklärt werden. Wird zwischen den Nachbarn kein Konsens über die Grundstücksgrenzen getroffen, dann steht jedem der Gerichtswerg zur Klärung zu.


Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten empfehlen wir einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Dieser tut das Grundstück vermessen und ermittelt die exakten Grundstücksgrenzen, welche unbedingt in den Grenzkataster eingetragen werden sollten. Denn nur dann haben Sie und Ihre Rechtsnachfolger die Rechtssicherheit über Ihr Grundstück.