Inhalte:


Ein Todesfall ist stets eine traurige Angelegenheit für die Angehörigen, egal ob sich dieser durch eine schwere Krankheit bereits angekündigt hatte, oder plötzlich durch einen Unfall verursacht wurde.

Allerdings haben die Angehörigen, wie z.B. der überlebende Ehepartner oder die Kinder im Falle schwerer und langwieriger Krankheiten natürlich mehr Zeit, die Angelegenheiten in Ordnung zu bringen und sich Gedanken über die Verlassenschaft zu machen. Demgegenüber stehen die Hinterbliebenen im Falle unvorhergesehener Tragödien meist rat- und hilflos vor dem Thema, was denn nun am besten mit der Verlassenschaft zu machen sei.

Dieser Beitrag soll ein bisschen Licht ins Dunkel bringen und allen Beteiligten helfen, mit dem traurigen Thema fertig zu werden.


Wem gehört welcher Anteil?

Bevor man sich Gedanken darüber machen kann, was mit dem Wohnobjekt passieren soll, muss man zunächst erstmal die Eigentumsverhältnisse bei der Verlassenschaft betrachten, d.h. wem gehört welcher Anteil am Objekt.

Im einfachsten Fall handelt es sich um eine sogenannte Eigentümerpartnerschaft, bei der jeder der beiden Partner mit 50% an der Immobilie beteiligt ist. Es muss sich hierbei keinesfalls um Ehepartner handeln, obwohl dies natürlich auch der Fall sein könnte.

Prinzipiell können Eigentumswohnungen oder Häuser nach den Grundsätzen des Erbrechts (ABGB) behandelt und vererbt werden. Im Falle der Eigentümerpartnerschaft gibt es Sonderregelungen, es sei denn, der Hinterbliebene erbt nicht ohnehin den Anteil es Verstorbenen. Diesen Fall nennt man Anwachsung. Der überlebende Partner wird Alleineigentümer der Wohnung. Sollte es andere Erbberechtigte geben (etwa Ehepartner, Kinder und testamentarisch Begünstigte) dann muss zum Ausgleich ein Übernahmspreis gezahlt werden, der der Hälfte des Verkehrswertes der Wohnung entspricht.

Sollte die Immobilie tatsächlich von Ehepartnern gekauft worden sein, dann muss nur der sogenannte Pflichtteil an die anderen Erbberechtigten ausgezahlt werden.


Was passiert mit der Immobilie nach einem Todesfall?

Was im Endeffekt mit der Immobilie im Todesfall geschieht, hängt von verschiedene Faktoren ab.

Wenn man in der Wohnung gelebt hat und die eigenen Wohnbedürfnisse befriedigen muss, ist man von Rechtswegen privilegiert, bzw. geschützt. Anders sieht es aus, wenn die Immobilie zwar beiden Partnern gehört hat, sie dort aber nicht gelebt haben.

Falls der überlebende Partner auf die Anwachsung verzichtet, kann das Objekt öffentlich versteigert werden. Der Erlös kommt zu 50% dem überlebenden Partner und zu 50% den gesetzlichen Erben zu.

Der überlebende Partner kann aber auch eine Vereinbarung mit den Erben treffen. Wenn der verstorbene Eigentumspartner z.B. ein erwachsenes Kind hinterlässt, könnte dieses einfach an seine Stelle treten. Oder man lässt die gesamte Eigentumswohnung einem der Erben übertragen und lässt sich von diesem auszahlen.


Verlassenschaft kaufen

Das Verkaufen und Kaufen von Verlassenschaften ist also oft gar nicht so einfach, wie es im ersten Augenblick aussieht. Verlassenschaft kaufen kann oft ein wirkliches Schnäppchen sein, allerdings gilt es so einiges an rechtlichen Aspekten zu berücksichtigen. Deshalb ist unser Rat, sich am besten an einen Experten zu wenden und den Kauf der Verlassenschaft mit dessen Hilfe abzuwickeln. Der Profi kennt sich mit allen Aspekten des Erbrechts aus und hat auch Erfahrung im Umgang mit den Hinterbliebenen. So wird das Verlassenschaft Kaufen für alle Beteiligten wesentlich einfacher emotional weniger belastend.


Sie möchten eine Immobilie verkaufen? Gerne können Sie uns jederzeit kontaktieren.