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Österreich wird von vielen Ländern wegen des perfekt strukturierten Grundbuchs beneidet. Doch was ist das Grundbuch genau? Das Grundbuch ist für jedermann zugänglich. Es ist ein öffentliches Register, in das Grundstücke und die dazugehörigen betreffenden Rechte und Pflichten eingetragen sind.


Wo liegt das Grundbuch auf?

Das Grundbuch besteht aus Hauptbuch und Urkundensammlung und kann bei jedem zuständigen Bezirksgericht, in dessen Katastralgemeinde sich die Liegenschaft befindet, gegen eine Gebühr eingesehen werden.  


Welche Aufgaben und Funktion hat das Grundbuch?

Das Grundbuch hat die Aufgabe, über alle Rechtsverhältnisse, welche ein Grundstück betreffen eine zuverlässige Auskunft zu geben. Im Grundbuch werden dingliche Rechte, d.h. Rechte gegenüber Dritten eingetragen. Außerdem werden im Grundbuchauszug Anmerkungen und Ersichtlichmachungen auf bestimmte rechtliche Tatsachen, wie beispielsweise ein Wohnrecht oder Fruchtgenussrecht hingewiesen.


Der Aufbau des Grundbuchs – Grundbuchauszug kinderleicht erklärt

Das wichtigste im Grundbuch ist die Vermessung von Grund und Boden und die Erfassung der Grundstücksgrenzen. Das Grundbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung. Im Hauptbuch wird vom Grunbuchpfleger für jede flächenmäßige Einheit eine Grundbuchseinlage angelegt, die als eigene Einlagezahl geführt wird.

Jede Grundbuchseinlage besteht aus drei Teilen „Blättern“:

  • A-Blatt – Gutbestandblatt
  • B-Blatt – Eigentumsblatt
  • C-Blatt – Lastenblatt

Grundbuch – A-Blatt

Im A-Blatt steht ganz oben die Aufschrift (Bezeichnung der Liegenschaft, Einlagezahl). Im ersten Abschnitt (A-1 Blatt) sind alle Grundstücke des Grundbuchskörpers inklusive der Grundstücksnummer und der Benützungsart eingetragen. Wichtig: Die Benützungsart gibt keine Auskunft über die Widmung laut Flächenwidmungsplan.

Das A-2 Blatt zeigt allfällige Rechte von Dritten und öffentliche-rechtliche Beschränkungen, die mit dem Eigentum an der Liegenschaft verbunden sind.  


Grundbuch – B-Blatt

Das B-Blatt wird auch Eigentumsblatt genannt. Darin steht, wer der bücherliche Eigentümer der Liegenschaft ist. Auch werden hier subjektive Beschränkungen eingetragen (Bsp. etwaige Minderjährigkeit)


Grundbuch – C-Blatt

Das C-Blatt auch Lastenblatt genannt, gibt Ausschluss über die mit dem Eigentum an der Liegenschaft verbundenen Belastungen. Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte oder Veräußerungsverbote werden hier eingetragen. Die verbücherten Lasten sind oft nicht auf dem aktuellsten Stand. Dies muss geprüft werden, denn so kann beispielsweise ein Pfandrecht schon längst vom grundbücherlichen Eigentümer abgezahlt worden sein.


Plombe im Grundbuch

In der Aufschrift des Grundbuchs ist eine Plombe zu lesen. Dies hat keinen medizinischen Hintergrund. Ist eine Plombe im Grundbuch eingetragen, so wurde ein Grundbuchsgesuch eingebracht, aber es wurde noch keine Eintragung gemacht. Eine Plombe weist auf einen offenen Antrag hin.


Simultanhaftung im Grundbuch

Eine Simultanhaftung findet sich im C-Blatt (Lastenblatt) des Grundbuchs. Wurde ein Kredit mit mehreren Grundstücken abgesichert, spricht man von einer Simultanhaftung. Dabei kann die Bank im Bedarfsfall mehrere Grundstücke versteigern lassen.


Kautionsband im Grundbuch

Die Aufbringung von Geldmitteln für Deckungsdarlehen erfolgt bei den Hypothekenbanken durch den Verkauf von Pfandbriefen. Da Pfandbriefinhaber für ihr Geld einen besonderen Schutz genießen, muss bei den Darlehen, die aus Pfandbriefverkäufen finanziert werden, im Grundbuch vermerkt sein, dass Gläubiger dieser Darlehen nicht die Bank, sondern der Pfandbriefinhaber ist, dessen Rechte stellvertretend die Bank oder eine Person vom Bundesministerium für Finanzen als Treuhänder ausübt. Diese Anmerkung nennt man Kautionsband.


Tagebuchzahl im Grundbuch

Die einzelnen Grundbuchseintragungen werden mit einem Einlaufstempel versehen, der Datum und Uhrzeit enthält. Diese Eingaben werden im Tagebuch eingetragen und mit der Tagebuchzahl (TZ) versehen.


Grundbucheintragung Dauer

Wie lange es dauert, bis ein Grundbuchgesuch im Grundbuch einverleibt wird, kann pauschal nicht beantwortet werden. Es kommt in erster Linie darauf an, wieviel Arbeit der Grundbuchpfleger zur aktuellen Zeit hat. Die Eintragung kann schon einige Wochen bis Monate dauern, bis Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch stehen.


Grundbuchauszug kaufen

Ein Grundbuchauszug kann beim zuständigen Bezirksgericht gekauft werden oder auch online. Online können Sie hier einen Grundbuchauszug für € 11,90 oder eine Urkunde für € 7,90 herunterladen. Urkunden können ab dem Jahr 2007 elektronisch angefordert werden. Ansonsten müssen Sie sich die Urkunde beim zuständigen Bezirksgericht kaufen.