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Viele Menschen fragen sich, wie viel ihre Wohnung denn tatsächlich überhaupt Wert ist. Für einen Laien ist diese Frage gar nicht so einfach zu beantworten. Denn gerade, wenn es sich bei der Wohnung um unsere eigene Wohnimmobilie handelt, fließt oft eine erhebliche emotionale Komponente in die eigenen Schätzung mit ein.

Das unabhängige und rationelle Wertgutachten eines versierten und erfahrenen Sachverständigen ist deshalb sehr hilfreich und sein Geld allemal wert!


Wer braucht ein Gutachten?

Offizielle Auftraggeber sind sehr oft Gerichte, Banken, Versicherungen und Immobilienfonds. Denn hier muss ein wirklich einwandfreier, gerechter und rationaler Preis ermittelt werden, denn es geht um Gerichtsentscheidungen, Erbschaften, Versicherungsfälle, etc.

Aber auch Privatpersonen beantragen immer häufiger ein Gutachten zum Wohnung schätzen lassen vom unabhängigen Sachverständigen. Sei es, weil Sie die Wohnung verkaufen möchten oder sich vielleicht auf eine Scheidung vorbereiten wollen. Auch ältere Menschen haben oft den Wunsch, sich rechtzeitig über den tatsächlichen Wert der Wohnung zu informieren, um Ihr Testament und die Übertragung der Wohnung auf eines oder mehrere Kinder zu regeln.


Worauf kommt es beim Wohnung schätzen lassen an?

Zunächst sei darauf hingewiesen, dass es natürlich einen Unterschied gibt, zwischen dem schätzen lassen einer Wohnung, eines Einfamilienhauses oder einer Mietanlage sowie Bürogebäuden. In diesem Beitrag geht es um Wohnungen, weswegen wir uns auf diese begrenzen.

Zunächst macht sich der beauftragte Gutachter direkt vor Ort ein Bild. Der begeht die Wohnung und nimmt in seinem Protokoll deren aktuellen Zustand auf. Hierbei muss auch das Wohnungszubehör – so vorhanden – Keller, Parkmöglichkeiten, Dachboden und gemeinsam genutzte Einrichtungen begutachtet werden.

Ebenso werden Betriebskosten bei der Hausverwaltung in Erfahrung gebracht und wie viel Geld im Instandhaltungsfond vorhanden ist und welche Maßnahmen demnächst geplant sind.

Zudem überprüft der Gutachter auch Baupläne, Kollaudierungsbescheide, Grundbuchurkunden, Lasten und ändere wertrelevante Unterlagen.

Vor allem ältere Wohnungen sehen in Wirklichkeit oft ganz anders aus als in den Plänen, denn in vielen Fällen werden Anbauten und Umbauten behördlich nie gemeldet. Sollte dies der Fall sein und keine Baugenehmigung vorliegen, kann das den Wert deutlich mindern.

Ein Gutachter kennt sich selbstverständlich auch mit der Lage der Wohnung aus und berücksichtigt diese in seinen Berechnungen. Eine minderwertigere Wohnung in exzellenter Lage, kann einen entsprechend höheren Preis erzielen. Umgekehrt kann der Wert einer Luxusvilla in einem schlechten Wohnviertel wesentlich niedriger liegen, als man erwartet hätte.


Wie viel kostet ein Wertgutachten?

Das Honorar hängt ganz klar von verschiedenen Faktoren ab und kann nicht pauschalisiert werden. Der Preis ist somit bis zu einem gewissen Grad eine Vereinbarungssache. Als Anhaltspunkt können Sie davon ausgehen, dass ein Gutachten für ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung im Durchschnitt zwischen 1500 und 2500 Euro kostet.

Sollte das Gutachten im Rahmen eines Gerichtsverfahren in Auftrag gegeben werden, wird nach dem Gerichtsgebührenanspruchsgesetz abgerechnet. Hierbei ist der Preis für das Gutachten abhängig vom Preis der Immobilie. Ein realistischer Preis liegt bei 0,5 bis 1,5 Prozent des Schätzwertes.

Die meisten Privatleute benötigen kein komplettes Gutachten, sondern nur eine Marktwertanalyse, welche eine vereinfachte Verkehrswerteinschätzung ist.


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