Inhalte:
- Was ist die Wohnfläche?
- Was ist die Nutzfläche?
- Was zählt zur Nutzfläche?
- Wohnfläche kleiner als angegeben
- Was ist die Grundfläche?
In Österreich gibt es viele Begriffe für Flächenangaben bei Immobilien, die speziell für Laien schon sehr komplex wirken können. Oft liest man von Wohnfläche, Nutzfläche, Wohnnutzfläche oder Grundfläche. Doch was bedeuten diese Flächenangaben genau und worin unterscheiden sie sich?
Was ist die Wohnfläche?
Zur Wohnfläche zählen die Flächen, die man sprichwörtlich bewohnt. Im engeren Sinn: das Wohnzimmer, das Schlafzimmer, das Vorzimmer, die Küche, das WC, das Badezimmer also jene Zimmer, die sich in der Wohnung befinden und zu Wohnzwecken dienen. In der Regel bezieht sich die Wohnfläche auf die gesamte Wohnungsfläche.
Welche Räume und Flächen gelten nicht als Wohnfläche?
Keller- und Waschräume, Fahrradräume und Abstellräume außerhalb der Wohnung sowie die Garage dürfen nicht als Wohnfläche gerechnet werden. Das Treppenhaus sowie ein Lift oder Gang zählen ebenfalls nicht als Wohnfläche.
Was ist die Nutzfläche?
Leider berechnen Verkäufer oder Vermieter bei der Nutzflächenberechnung oft mehr Wohnnutzfläche (=Nutzfläche), als einem Objekt überhaupt zur Verfügung steht. Wir erklären Ihnen, welche Räumlichkeiten zur Nutzfläche gehören, welche nur teilweise hinzugezählt werden dürfen und welche Flächen rechtlich nicht als Wohnnutzfläche gelten.
Gemäß Wohnungseigentumsgesetz gilt die Wohnnutzflächen Definition: Die Nutzfläche einer Wohnung ist die gesamte Bodenfläche, abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen.
Die Nutzfläche ist also jene Fläche, die tatsächlich zum jeweiligen Zweck genutzt werden kann. Beispielsweise verwendet man bei der Küche oder dem Wohnzimmer auch den Ausdruck “Nutzfläche“. Keine Nutzflächen sind Verkehrsflächen (Stiegenhaus, Aufzug, Gang etc.) oder Funktionsflächen (Waschküche, Heizungsräume, Maschinenräume).
Was zählt zur Nutzfläche?
Wohnnutzfläche berechnen:
- Bei Dachschrägen gilt es besonders genau hinzusehen. Reicht eine Dachschräge auf eine Deckenhöhe von einem Meter oder weniger, wird die darunterliegende Bodenfläche nicht als Wohnnutzfläche bewertet. Bei einer Mansardenhöhe von 1 bis 2 Metern wird 50% der Bodenfläche zur Wohnnutzfläche hinzuaddiert. Ab 2 Meter wird die Bodenfläche ganz normal mit 100% Nutzfläche bewertet.
- Flächen unter Treppen werden wie Dachschrägen bewertet.
- Balkone und Terrassen werden mit 20% – 30% zur Nutzfläche addiert. Loggias werden mit 50% zur Wohnnutzfläche gerechnet.
- Wintergärten werden nur dann hinzuaddiert, wenn diese beheizt sind und zu Wohnzwecken dienen. Bei beheizten Wintergärten kann man 75% bis 85% zur Nutzfläche hinzuaddieren.
Wohnfläche kleiner als angegeben
Leider gibt es Fälle, in denen die angegebene Wohn(nutz)fläche mehr als 10% kleiner ist, als im Kaufvertrag oder Mietvertrag angegeben. Hierbei können Sie rechtlich vorgehen und den Kaufpreis bzw. Mietpreis reduzieren.
Was ist die Grundfläche?
Die Definition Grundfläche ist die gesamte bebaute Fläche eines Grundstücks. Errichtet man ein Gebäude auf einem Grundstück, dann wird nur jene Fläche als Grundfläche bezeichnet, welche das Gebäude umfasst. Wird beispielsweise ein Wohngebäude (Außenmaß 20×20 Meter) auf einem 1.500 Quadratmeter Grundstück errichtet, dann zählt man als Grundfläche die 400 m².