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In Österreich sind im Bebauungsplan oft viele unterschiedliche Begriffe für die Bebaubarkeit eines Grundstücks zu lesen. Diese Regelungen sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und für einen Laien oft sehr komplex und schwer zu verstehen. Oft liest man von Baumassenzahl (BMZ), Geschossflächenzahl (GFZ) oder Grundflächenzahl (GRZ). Doch was bedeuten diese Begriffe genau und wieviel Wohnfläche darf ich nun auf meinem Bauplatz errichten? Hier werden diese Begriffe genauestens beleuchtet und mit einem Rechenbeispiel analysiert.


Was ist die Baumassenzahl (BMZ)?

Erklärung der Baumassenzahl (BMZ): Die Baumassenzahl stellt das Verhältnis des über Niveau zu errichtenden Brutto-Rauminhalts zur Fläche des Baugrundstücks dar. 

 

Berechnet wird die Baumassenzahl:

Brutto-Rauminhalt/Nettobauland

Beispiel Berechnung Baumassenzahl:

Grundstücksgröße

1.000 m²

Baumassenzahl (BMZ)

1,0

bebaubare Bruttofläche bei einer geplanten

Raumhöhe inkl. Zwischendecken von 3 Meter

1.000 m² x 1,0 =

1000m² / 3 = 333 m²


Was ist die Geschossflächenzahl (GFZ)?

Erklärung der Geschossflächenzahl (GFZ): Die Bebauungsdichte wird durch die Geschossflächenzahl ausgedrückt. Die Geschossflächenzahl stellt das Verhältnis der Summe der Brutto-Grundflächen aller Geschosse zur Grundstücksfläche dar. Die Geschosse unter Terrain bleiben unberücksichtigt. 

 

Berechnet wird die Geschossflächenzahl:

Brutto-Grundfläche/Nettbobauland

Beispiel Berechnung Geschossflächenzahl:

Grundstücksgröße

1.000 m²

Geschossflächenzahl (GFZ)

0,5

bebaubare Bruttogeschoßfläche

1.000 m² x 0,5 = 500 m²


Was ist die Grundflächenzahl (GRZ)?

Erklärung der Grundflächenzahl: Die Grundflächenzahl zeigt die bebaubare Fläche im Verhältnis zur gesamten Grundstücksgröße. 

 

Berechnet wird die Grundflächenzahl:

überbaute Fläche/Nettobauland

Das Nettobauland ist eine bebaute oder zur Bebauung vorgesehene Fläche verringert um alle Abtretungsflächen. 

Beispiel Berechnung Grundflächenzahl:

Grundstücksgröße

1.000 m²

Grundflächenzahl (GRZ)

0,4

bebaubare Fläche

1.000 m² x 0,4 = 400 m²


Fragen & Antworten

Was ist ein Bebauungsplan?

Der Gemeinderat verordnet auf Basis eines Flächenwidmungsplans den Bebauungsplan. Der Bebauungsplan dient der näheren Regelung der Art der Bebauung in jenen Gebieten, die im Flächenwidmungsplan als Bauland ausgewiesen sind. Ein Bebauungsplan kann für das gesamte Gemeindegebiet, einzelne Ortschaften oder abgegrenzte Teilgebiete erlassen werden. Gibt es keinen Bebauungsplan in einem Gebiet, dann gilt die Bebauung der Bauordnung des jeweiligen Bundeslands. 


Was ist ein Flächenwidmungsplan?

Der Flächenwidmungsplan regelt die geordnete Bodennutzung eines Gebietes durch Festlegung der Nutzungskategorien: Bauland, Verkehrsfläche und Günland. Der Flächenwidmungsplan basiert auf Grundlage des räumlichen Entwicklungskonzeptes. Der Flächenwidmungsplan besteht aus einer planlichen Darstellung auf Basis von Katasterplänen und einem erforderlichen Planungsbericht. Beschlossen wird der Flächenwidmungsplan von der Gemeindevertretung und er wird nach aufsichtsbehördlicher Genehmigung der Landesregierung rechtswirksam verordnet.


Was sind Straßenfluchtlinien?

Das sind die Grenzen zwischen öffentlichen Verkehrsflächen und anderen Grundstücksflächen. 


Was sind Baufluchtlinien?

Das sind die Linien, in die eine Flucht oder eine Kante des Bauwerks zu stellen ist. 


Was sind Baugrenzlinien?

Das sind die Linien, die durch ein Bauwerk in keinem Falle überschritten werden dürfen, dh die höchstzulässigen Außenmaße von Bauten und Anlagen. Unterschieden werden die Baugrenzlinien betreffend Vorgarten (vordere Baugrenzlinie); Seitenabstand bzw. Bauwich (seitliche Baugrenzlinie); Hof oder Garten (innere Baugrenzlinie)